HONG KONG CONVENTION

VETEC INFORMIERT

SMART IN FLOW CONTROL

Bei den in der Resolution in Appendix 1 Table A No. A-3 (FCKWs) sowie Table B No. B-7 (polychlorierte Naphtaline) / No. B-9 (Alkane C10-C13) gelisteten Stoffen handelt es sich um Chemikalien, für welche nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 aufgrund ihrer Gefährlichkeit Handelsbeschränkungen bestehen. Diese Stoffe finden keine Verwendung in Produkten der VETEC Ventiltechnik GmbH.
Die Stoffe aus Table A No. A-1 (Asbest), No. A-2 (PCBs), No. A-4 (Antifouling Systems) sowie No. B-8 (radioaktive Substanzen) sind nicht in unseren Produkten enthalten.
Die in Table B No. B-1 bis No. B-6 genannten Stoffe sind identisch mit denen der RoHS II (Richtlinie 2011/65/EU). Während die RoHS II die Einhaltung der Grenzwerte zwingend fordert, werden in der IMO Resolution 269(68) lediglich exakte Mengen- und Positionsangaben bei Überschreitung des Schwellenwertes verlangt.
Aus o.g. Erwägungen können wir ableiten, dass unsere Produkte zur IMO Resolution 269(68) Konformität aufweisen.
Aus Verantwortung gegenüber unserer Umwelt ist es das Bestreben der VETEC Ventiltechnik GmbH, die Stoffbeschränkungen der o.g. Richtlinie zum frühestmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Deshalb befasst man sich bei der VETEC Ventiltechnik GmbH bereits seit einiger Zeit intensiv mit der Identifizierung und Umstellung solcher umweltgefährdender Stoffe.
Sollte jedoch Ihrerseits kurzfristig dennoch Schadstofffreiheit nach der o.g. Richtlinie gefordert werden, so muss der Aufwand für eine vorzeitige Konformität und die sich daraus ergebenden Mehrkosten und Termine ermittelt werden.